Tiroler Sauna Thymianwasser, 500 ml

Tiroler Sauna Thymianwasser, 500 ml

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Pflanzenporträt

Feldthymian- Thymus serpyllum - Wildsammlung

Region: Wildermieming - Mieminger Plateau - Tiroler Bergwelt

Er versteht es, den Sommersonnenschein in seinen eignen, würzigen Duft umzuwandeln. 

Gewinnung

Dies ist ein 100% naturreines Pflanzenwasser - Hydrolat, welches durch die Wasserdampfdestillation der getrockneten Blätter, Blüten und kleinen Stängeln direkt bei uns in Wildermieming gewonnen wurde.

Hier handelt es sich um eine Wildsammlung in Wildermieming.

Wegen der Kleinmengen - nur so lange der Vorrat reicht!

Duft

Thymianwasser: Der Duft ist krautig, warm, feurig und würzig.

Anwendung Sauna-Aufguss

  • 500ml reichen für ca. 10-15 Aufgüsse
  • normal ist eine 100ml Flasche/Behälter/Schöpfer für eine 2-4 Personen Sauna pro Aufguss leicht ausreichend
  • die verwendetet Menge Hydrolat ( z.B. 30ml oder 50ml ) je nach Bedarf  mit 1- oder 2 Teilen Wasser auf 100ml strecken
  • dadurch ist unser Saunawasser sehr ergiebig, sehr umweltbewusst und sparsam 
  • keine unnötige Belastung von Klärwerken durch das Wegschütten von großen Restmengen im Kübel
  • für eine höhere Luftfeuchtigkeit einfach reines Wasser vom Kübel mit dem Schöpfer nachgießen

    Wirkung

    • anregend
    • nervenstärkend
    • stärkt bei zu viel Stress
    • gibt Kraft bei chronischer Müdigkeit
    • wirkt anregend, wenn das innere Feuer fehlt 

    Produkthinweise

    • Inhalt: 500 ml
    • Außer Reichweite von Kindern aufbewahren!
    • Kühl, trocken und lichtgeschützt aufbewahren!
    • Nicht innerlich einnehmen!
    • Nicht verwendbar bei Säuglingen, Schwangeren und Kleinkindern!
    • Beachten Sie bitte die Sicherheits- und Warnhinweise auf dem Etikett und dem Anwendungsflyer
    • Alkoholfrei
    • Ohne Konservierungsstoffe
    • 100% natürlich

    Sicherheits- Gefahrenhinweise

    Unsere Pflanzenwasser - Hydrolate werden zu 100% aus den natürlichen Pflanze gewonnen.

    Der Gesetzgeber sieht jedoch auch eine Einstufung und Kennzeichnung nach dem Chemikalienrecht vor - CLP Verordnung.